Zahnersatz
Zahnersatz ist ein weites Feld und kann im Rahmen dieser Ausführungen nicht umfassend besprochen werden. Eine Vielzahl von Faktoren bestimmt, wie der geplante Ersatz aussehen soll:
- Wieviel Zähne sollen ersetzt werden?
- Wo in der Zahnreihe befinden sich diese?
- Kann der Zahnersatz noch fest ermöglicht werden oder ist nur ein herausnehmbarer Ersatz möglich?
- Wie ist das Erscheinungsbild und kann man als Patient dieses akzeptieren?
- Werden die verwendeten Materialien vom Körper und vom Patienten toleriert?
Diese und weitere Aspekte müssen berücksichtigt werden und die daraus resultierenden verschiedenen Varianten gegeneinander abgewogen werden. Und nicht zuletzt und häufig auch in erster Linie entscheiden finanzielle Erwägungen darüber, wie der Ersatz der fehlenden Zähne dann wirklich aussieht. Ein Kompromiss zwischen den zahnmedizinischen Erfordernissen und den Erwartungen und Möglichkeiten des Patienten sind fast immer möglich!
Implantate
Zahnersatz – aus welchen Gründen auch immer notwendig – hatte bei aller Perfektion bis jetzt den Nachteil, an anderen Zähnen befestigt werden zu müssen. Dadurch werden häufig dann auch diese Zähne beschädigt oder zerstört und das Problem weitet sich weiter aus.
Mit Hilfe von Implantaten ist es jetzt oft – aber nicht immer – möglich, diese Nachteile zu umgehen. Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die operativ anstelle fehlender Zähne in den Kiefer eingesetzt werden. Dies klingt ziemlich unangenehm, ist aber meist weniger belastend und schmerzhaft als z.B. die entsprechende vorangegangene Entfernung dieser Zähne. Sinnvoll ist der Einsatz von Implantaten besonders in folgenden Situationen:
Schließen von kleinen Zahnlücken
(Die Nachbarzähne müssen nicht „beschliffen“ und damit beschädigt werden.)
Festsitzender anstelle herausnehmbarer Zahnersatz
(Wenn keine herausnehmbare Prothese gewünscht wird, kann das oft nur mit Hilfe von Implantaten realisiert werden.)
Befestigung von totalem Zahnersatz
(Wiederherstellung verloren gegangener Kaufunktion und neues Lebensgefühl!)
Nach Einführung der Festzuschüsse behält der Patient sein Anrecht auf finanzielle Beteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen auch bei Versorgung mit Implantaten. Das kann z.B. beim Verlust eines Zahnes bis 40% sein! (Früher wurden Implantate nicht bezuschusst).